Home
Reiseangebot 2020
Schiffsreisen 2020
Angebot der Woche
Prospekt 2020
Wir über uns
Gästebuch
AGB
Datenschutz
Kontakt/Impressum


   

Verehrter Reisegast, bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung  verbindlich anerkennen.

 

1.Abschluß des Reisevertrages

 

1.1. Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen durch die Reiseanmeldung und Reisebestätigung . Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen . Unverzüglich nach Reiseanmeldung erhält der Reisende die vollständige Reisebestätigung. Dazu sind wir nicht verpflichtet,  wenn es sich um eine kurzfristige Buchung ,die weniger als 7 Tage vor Reisebeginn bei uns eingeht,   handelt.

 

1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 14 Tage gebunden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle anderen mitaufgeführten Personen und für deren Vertragspflicht hat der Anmelder, wie für seine eigene Verpflichtung einzustehen. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Spitzer-Reisen schriftlich bestätigt. Kurzfristige Buchungen, 14 Tage vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise, zum Vertragsabschluß.

 

1.3. Telefonisch nimmt Spitzer-Reisen  lediglich verbindliche Buchungen (Reservierungen) vor, durch die der Reisevertrag durch unsere schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an uns zurückzusenden hat und  die Reisebestätigung mit uns geschlossen wird. 

Geht die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung an uns zurück, so kann Spitzer-Reisen von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung abermals unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben zurückzusenden. Schadensansprüche hieraus bleiben davon unberührt.

 

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die  Dauer von 10 Tage gebunden sind.

 

 

2. Bezahlung 

 

2.1. Nach Reisevertragsabschluß sind 20 % des Reisepreises pro Person Zug um Zug gegen die Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne § 651 k BGB zu zahlen.

2.2. Die Restzahlung  ist bis 14 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung  der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.

2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt  den Reisepreis von 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheines verlangt werden .

2.4. Sollte keine andere Vereinbarung getroffen sein, ist die Restzahlung bis 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehend, zu leisten. Die Reiseunterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang Ihrer Zahlung zugesandt oder von uns ausgehändigt.

2.5. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Aushändigung der Reiseunterlagen auch bei Ihrer Abfahrt  direkt erfolgen.

2.6. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig und pünktlich hat Spitzer-Reisen das Recht, die Aushändigung der Reiseunterlagen zu verweigern und Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bearbeitungs- und Umbuchungs-gebühren sind jeweils sofort zu bezahlen.

 

 

3.Leistungen und Preise

 

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem aktuellen Katalog sowie aus den hieraus bezugnehmenden Angaben unserer schriftlichen Reisebestätigung. Die in unserem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend, wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt), vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Ihrer Buchung informieren werden. Nebenabreden unterliegen der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

3.2 Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit entsprechend gebucht, die Fahrt ab Hauptzustiegsort zum Zielort und zurück mit evtl. Anschlussfahrten bzw. Umstiegen ein.

3.3. Alle Busreisen werden in Nichtraucherbussen mindestens der Komfortklasse mit Klimaanlage , WC und Getränkeservice durchgeführt. Für Hin-und Rücktransfer-fahrten zum Hauptbus im Zustiegs-bzw. Urlaubsgebiet kommen auch PKW’s,Taxis, Kleinbusse (ohne WC) zum Einsatz.

3.3. Die Vergabe der Bussitzplätze erfolgt in der bei uns eingehenden Reihenfolge der Anmeldungen,ist aber nicht Vertragsbestandteil. Änderungen sind aus beförderungs-technischen Gründen möglich. Spitzer-Reisen bemüht sich um die Einhaltung der ursprünglich vergebenen Plätze.

3.5. Die Dauer des Aufenthaltes bei Pauschalreisen ist bei der Anmeldung verbindlich festzulegen. Nachträgliche Verlängerungen des Aufenthaltes am Zielort sind nur möglich, wenn Zimmerkontingente  am Zielort so wie Sitzplätze im Omnibus zum geänderten Rückreisetermin vorhanden sind und dies von uns verbindlich bestätigt wird. Die Mehrkosten hieraus sind sofort nach Rückkehr bei der Buchungsstelle zu bezahlen. Bei eigenmächtigen Verlängerungen lehnen wir jegliche Gewähr für einen ordnungsgemäßen Rücktransport ab.

3.6. Alle Ermäßigungen  sind mit der Anmeldung zu beantragen. Gruppen ab 8 Personen erhalten eine Ermäßigung von 5 % auf den Grundpreis, wenn alle Personen gemeinsam angemeldet werden und gemeinsame Reiseunterlagen erhalten.

3.7. Kinderermäßigungen sind abhängig vom jeweiligen Angebot des gebuchten Hotels und sind aus diesem Grunde für uns nicht verbindlich und nur auf Anfrage zu bestätigen.

3.8. Alle Eintrittsgelder sowie Zusatzleistungen wie Getränke oder örtliche Zusatzangebote sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen, sofern sie nicht der Leistungsbeschreibung der gebuchten Reise entsprechen,vor Ort bezahlt werden .

 

 

4. Leistungs-und Preisänderungen

 

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu- und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen oder Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anzubieten.

4.4. Wir behalten uns vor, unsere ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigen Preise im Falle einer Erhöhung , z.B. der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen  Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.  Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Änderung  der Reiseleistung werden wir Sie unverzüglich , spätestens 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen  Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen , wenn wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. der Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen    

5.1. Nach einem jederzeit möglichen Rücktritt vom gebuchten Reisevertrag ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Reiseveranstalter zu zahlen : 

· 4 Wochen vor Reisebeginn 5 % des Gesamtpreises,mindestens jed. 25€ p.Person

· 3 Wochen vor Reisebeginn 15 % des Gesamtpreises

· 2 Wochen vor Reisebeginn 35 % des Gesamtpreises

· 1 Woche vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises

· ab dem 6. Kalendertag bis 1.Kalendertag vor Reisebeginn 75 % des Gesamtpreises

Bei Nichtanreise bzw. Nichterscheinen zum Abfahrtstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Gesamtpreises erhoben.

5.2. Bei Reisen in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern oder Anbietern gelten die Reisebedingungen unserer Vertragspartner (z.B. höhere Stornokosten) !

5.3. Werden auf Ihren Wunsch nach erfolgter Buchung der Reise für einen Termin , der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen,erheben wir ein Umbuchungsentgelt bis 3o Tage vor Reiseantritt von 15 Euro pro  Person. Umbuchungen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung .

5.4. Ersatzpersonen : Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Dieser Dritte haftet als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, verpflichtet dies uns nicht zur Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den jeweiligen Leistungsträgern . Wir bemühen uns jedoch einen Ausgleich hierfür zu finden . Diese Verpflichtung entfällt jedoch für uns, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen stehen.

 

7. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1. Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen,  wenn Sie oder Ihre Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder in einem solchen Maße vertragswidrig handeln, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen oder nicht in Anspruch genommener Leistungen vor.

7.2. Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von 15 Personen werden bereits bezahlte Reisekosten in vollem Umfang zurückerstattet.

7.3. Bei Reisen mit 3 Tage Reisedauer beträgt die Frist zur Erklärung des Rücktritts mindestens 3 Tage vor Abreise. Bei Reisen von 4 bis 6 Tagen beträgt die Frist zur Erklärung des Rücktritts 7 Tage vor Abreise. Bei Reisen von mehr als 7 Tagen Reisedauer beträgt die Frist zur Erklärung des Rücktritts 14 Tage vor Abreise.

 

8. Außergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt

8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen ) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir ,als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach  Antritt der Reise durch uns, verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und von uns je zur Hälfte zu tragen - event. Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.


9. Haftung /Gewährleistung   

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung , die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt haben. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstandenen Schaden allein wegen  eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Theaterbesuche etc.)  

9.2. Für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen welche wir lediglich vermittelt haben, besteht keine Haftung. Wir haften außerdem nicht für Angaben in Hotel -Orts- oder sonstigen Prospekten Dritter , sowie für deren Richtigkeit, die der Eigenwerbung der Leistungsträger dienen.Bei Beförderung im Omnibus haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Sachschäden, jedoch höchstens bis zu 500.-  Euro .

9.3. Sollte eine Reiseleistung  nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn  Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir sind berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen . Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung   der Reiseleistungen besteht Ihrerseits ein Reisepreisminderungsanspruch. Ein derartiger Minderungsanspruch kann nicht auf Dritte übertragen werden und die Minderung trifft nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

9.4. Sie können unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn , der Mangel der Reise beruht  auf einem Umstand , den wir nicht zu vertreten haben.

 

10. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen zur Kenntnis zu bringen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern oder Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche nicht zu. Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren ein  Jahr nach dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.

 

11. Paß-,  Visa -,  Zoll-,  Devisen und Gesundheitsvorschriften

11.1. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung erforderlicher Visa durch die diplomatische Vertretung, es sei denn, dass die Verzögerung durch uns zu vertreten ist .

11.2. Jeder Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Achten Sie auf die ausreichende Gültigkeit (6 Monate) Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

11.3. Zoll- und Devisenvorschriften werden in diversen Ländern streng gehandhabt – informieren Sie sich bitte genau  und befolgen Sie diese Vorschriften unbedingt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung   dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten oder ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie an der Teilnahme der Reise verhindert sind, müssen Sie die evtl. Folgen (Nichtteilnahme) selbstschuldnerisch tragen.

11.4. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Ggf. ist ärztlicher Rat einzuholen.

11.5. Für bestimmte Reiseländer muss Ihr Personalausweis bzw. der Reisepass mindestens 6 Monate über das Reiseende gültig sein.

 

12. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters- Spitzer-Reisen Schwäbisch Hall -  maßgebend.

 

13.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll  eine Bestimmung treten , die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.

                                                                                                                                                                                     

 

Spitzer-Reisen                             Telefon  0791-9467550

Kai-Uwe Spitzer                           Fax        0791-9467592

Schweickerweg 23                       D-74523 Schwäbisch Hall